Steuerliche Abzugsfähigkeit und Umsatzsteuer
Insofern Sie dazu berechtigt sind (beispielsweise als Unternehmer), können Sie Webhosting-Rechnungen von BeierMedia steuerlich als Kosten in Ansatz bringen und die Erstattung der ausgewiesenen Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.
Bitte beachten Sie dazu die aktuellen Vorschriften der Finanzverwaltung.
Aus grundsätzlichen Erwägungen empfehlen wir, die Rechnungen zu drucken und sowohl die Rechnungsdatei als auch die E-Mail, mit der sie verschickt wurde, elektronisch zu speichern.