Steuerliche Abzugsfähigkeit und Umsatzsteuer

Insofern Sie dazu berechtigt sind (beispielsweise als Unternehmer), können Sie Webhosting-Rechnungen von BeierMedia steuerlich als Kosten in Ansatz bringen und die Erstattung der ausgewiesenen Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.

Bitte beachten Sie dazu die aktuellen Vorschriften der Finanzverwaltung.

Aus grundsätzlichen Erwägungen empfehlen wir, die Rechnungen zu drucken und sowohl die Rechnungsdatei als auch die E-Mail, mit der sie verschickt wurde, elektronisch zu speichern.

    FAQ

    In den FAQ (Frequently Asked Qustions) werden oft gestellte Fragen beantwortet. Die Datenbank wird ständig erweitert. Sollten Sie Fragen haben, die hier hier nicht behandelt werden, dann kontaktieren Sie uns bitte am besten per E-Mail (Kontaktformular).